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Sachversicherung

Glasbruch- und Cyberversicherung als Baustein: Sinnvoll oder Geldverbrennung?

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Konrad Schalt
2 Min. Lesezeit
Wohnraum mit großer Fensterfront, geschlossenem Laptop und Smartphone auf einem Holztisch; im Hintergrund zieht eine Person den Vorhang zu.“

Beim Abschluss oder bei der Verlängerung Ihrer Hausratversicherung bietet Ihnen der Versicherer häufig zwei Zusatzbausteine an: Glasbruch- und Cyberversicherung. Beide erhöhen den Jahresbeitrag um einen zweistelligen Betrag. Dieser Ratgeber zeigt, was beide Bausteine 2026 abdecken, was sie kosten und anhand welcher Kriterien sich der Abschluss entscheidet.

Was ist eine Glasbruchversicherung – und was deckt eine Cyberversicherung ab?

Die Glasbruchversicherung ist in der Regel kein eigenständiger Vertrag, sondern ein Zusatzbaustein zur Hausratversicherung oder zur Wohngebäudeversicherung. Als Mobiliarverglasung über die Hausratversicherung sind Fensterscheiben, Glastüren, Duschkabinen und teils Aquarien versichert; Ceran- oder Induktionskochfelder sind bei vielen Tarifen ebenfalls eingeschlossen, allerdings teils nur gegen Aufpreis. Große Verglasungen wie Wintergärten oder ganze Fensterfronten am Gebäude selbst gehören dagegen zur Gebäudeverglasung und laufen über den entsprechenden Baustein der Wohngebäudeversicherung.

Die Cyberversicherung für Privathaushalte ist meist ein eigenständiger Vertrag, wird aber zunehmend auch als Baustein zur Hausratversicherung angeboten. Sie greift bei Schäden durch Hackerangriffe, Identitätsdiebstahl, Erpressung durch Ransomware oder Betrug beim Online-Einkauf. Viele Tarife enthalten zusätzlich eine Rechtsschutz-Komponente für Auseinandersetzungen mit Online-Händlern sowie eine Assistance-Hotline, die im akuten Fall bei der technischen Schadensbegrenzung hilft.

Was kostet der Baustein Glasbruch- und Cyberversicherung?

Der Preis für den Glasbruch-Baustein hängt vor allem von der Wohnfläche, der Größe der versicherten Glasflächen und der Selbstbeteiligung ab. Als Ergänzung zur Hausratversicherung bewegt er sich meist zwischen 20 und 60 Euro im Jahr für eine Wohnung mit 80 bis 120 Quadratmetern. Wer einen Wintergarten oder eine große Fensterfront über die Wohngebäudeversicherung mitversichert, zahlt entsprechend mehr, weil hier die versicherte Glasfläche deutlich größer ist.

Bei der Cyberversicherung richtet sich der Beitrag nach der vereinbarten Deckungssumme, der Haushaltsgröße und dem Leistungsumfang (mit oder ohne Rechtsschutz-Baustein). Eigenständige Tarife für Privathaushalte liegen 2026 meist zwischen 30 und 90 Euro im Jahr bei Deckungssummen von 10.000 bis 50.000 Euro. Tarife mit umfassenderem Rechtsschutz und höherer Deckungssumme liegen am oberen Ende dieser Spanne.

**Rechenbeispiel:** Eine Mieterfamilie mit 100 Quadratmetern Wohnfläche zahlt für die Hausratversicherung ohne Zusatzbausteine 180 Euro im Jahr. Der Glasbruch-Baustein kostet zusätzlich 35 Euro im Jahr, die eigenständige Cyberversicherung mit 20.000 Euro Deckungssumme 55 Euro im Jahr. In Summe steigen die jährlichen Ausgaben für Versicherungsschutz um 90 Euro auf 270 Euro. Zerspringt die Glaswand der Duschkabine und muss für 650 Euro ersetzt werden, hat sich der Glasbruch-Baustein als Teil der Mobiliarverglasung bereits nach diesem einen Schaden mehrfach amortisiert.

Was ist abgedeckt – und wo liegen die Ausschlüsse?

Beim Glasbruch-Baustein sind mutwillig herbeigeführte Schäden grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Schäden an Handydisplays, Brillengläsern oder Fenstern während der Bauphase eines Neubaus. Manche Tarife schließen Glaskeramik-Kochfelder wie erwähnt nur gegen Aufpreis ein. Wer regelmäßig auf einem Ceran- oder Induktionsfeld kocht oder Kinder im Haushalt hat, für den kann sich der Einschluss lohnen – das hängt vom eigenen Schadenrisiko ab. Ein Blick in die Leistungsbeschreibung vor Abschluss empfiehlt sich hier.

Bei der Cyberversicherung liegt der wichtigste Ausschluss in der groben Fahrlässigkeit: Wer etwa kein aktuelles Betriebssystem oder keine Antivirensoftware nutzt, riskiert eine Kürzung der Leistung, sofern der Tarif grobe Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich einschließt. Reine Vermögensschäden ohne nachweisbaren Cyberangriff sind ebenfalls nicht gedeckt, und die Deckungssumme begrenzt die Leistung nach oben – diese Grenze kann bereits bei einem umfangreicheren Schaden wie einem größeren Identitätsdiebstahl erreicht sein.

Wann lohnt sich der Baustein?

Der Glasbruch-Baustein ist vor allem dort sinnvoll, wo große oder besonders schadenanfällige Glasflächen vorhanden sind: Wintergärten, raumhohe Fensterfronten, Terrassentüren über die Wohngebäudeversicherung oder Duschkabinen und Glaskeramik-Kochfelder über die Hausratversicherung. In Haushalten mit kleinen Kindern oder Haustieren steigt das Risiko für Glasschäden zusätzlich. Wer dagegen in einer Wohnung mit wenigen, kleinen Fenstern lebt, für den bleibt das Schadenpotenzial überschaubar.

Die Cyberversicherung lohnt sich vor allem, wenn Online-Banking, Homeoffice mit privaten Geräten oder eigene Accounts der Kinder Teil des Alltags sind. Selbstständige sollten beachten, dass private Cyberversicherungen eine gewerbliche Nutzung in der Regel ausschließen und dafür einen eigenen gewerblichen Vertrag benötigen. Ob sich der Baustein für den eigenen Haushalt rechnet, hängt letztlich vom Umfang der Online-Aktivitäten und der bereits vorhandenen technischen Absicherung ab – das ist eine Abwägung, die jeder Haushalt für sich selbst treffen muss.

Unsicher, ob sich ein Baustein für Ihren Haushalt lohnt?
Wir ordnen Ihre bestehende Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ein und zeigen, wo Glasbruch- oder Cyberschutz sinnvoll ergänzen.

Fazit

Beide Bausteine sind keine pauschale Notwendigkeit, aber auch kein reines Upselling. Der Glasbruch-Baustein rechnet sich vor allem bei großen oder besonders schadenanfälligen Glasflächen, die Cyberversicherung vor allem bei intensiver Online-Nutzung des Haushalts. Wer beides prüft, sollte weniger auf den Beitrag als auf Deckungssumme, Selbstbeteiligung und die konkreten Ausschlüsse im Tarif schauen – dort liegt der eigentliche Unterschied zwischen den Angeboten.

Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Konditionen variieren je nach Bonität, Anbieter und Lebenssituation.

FAQ

Häufige Fragen

Nein, in den meisten Standardtarifen ist Glasbruch ein separater Baustein, der zusätzlich eingeschlossen werden muss. Einige gehobene Tarife enthalten ihn bereits in der Grunddeckung – das lässt sich nur im jeweiligen Bedingungswerk nachlesen.

Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen besteht zunächst ein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegenüber der Bank nach § 675u BGB, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt – etwa die unbedachte Weitergabe von TAN oder Zugangsdaten. Die Cyberversicherung greift nachrangig: für Fälle, in denen die Bank nicht haftet, oder für Folgeschäden wie Identitätsdiebstahl, die über den reinen Zahlungsvorgang hinausgehen.

In der Regel ja, meist zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode. Die genaue Kündigungsfrist steht in den Vertragsunterlagen und weicht teils vom Kündigungsrecht der Hauptversicherung ab.

Nicht zwingend, aber die beiden decken unterschiedliche Risiken ab. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, während die Cyberversicherung zusätzlich Vermögensschäden durch den Cyberangriff selbst sowie technische Soforthilfe abdeckt.

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